AGB - Allgemeine Geschäftsbedinungen - RESOPLAN AG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RESOPLAN AG

1.       Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Projektumsetzungen, die zwischen der RESOPLAN AG und ihren Kunden abgeschlossen werden. Sie sind integrierender Bestandteil aller Angebote und Verträge der RESOPLAN. Sie haben Vorrang vor allfälligen allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie von der RESOPLAN AG ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.

2.       Vertragsgegenstand

RESOPLAN erbringt Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen, einschliesslich (aber nicht beschränkt auf) Beratung, Projektmanagement, Implementierung von Lösungen sowie Schulung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der vertraglichen Vereinbarung zwischen RESOPLAN und dem Kunden.

3.       Leistungserbringung und Abnahme

Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. RESOPLAN behält sich das Recht vor, Subunternehmer, wie sachverständige externe Berater, Unternehmen und Institutionen, einzusetzen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen (Substitutionsrecht).
Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind. Bei Verzögerungen durch unvorhersehbare Umstände werden neue Fristen vereinbart.
Prognosen und Einschätzungen basieren auf aktuellen Informationen, sind jedoch unverbindlich und keine Garantie für bestimmte Ergebnisse. Empfehlungen dienen als Vorschläge, und der Kunde trägt die Verantwortung für deren Umsetzung. RESOPLAN haftet nicht für die Folgen von Abweichungen zwischen Prognosen und Ergebnissen sowie für die Folgen aus der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung von Empfehlungen.
Die Leistungserbringung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kunden.

4.       Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Ressourcen ohne besondere Aufforderung rechtzeitig bereit, um RESOPLAN die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Für Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder ungenauer Informationen seitens des Kunden ist RESOPLAN nicht verantwortlich.

5.       Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt gemäss der vertraglichen Vereinbarung. Preise verstehen sich in CHF und sind exklusive Mehrwertsteuer. Grundsätzlich werden die Leistungen monatlich verrechnet. Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen von 5% pro Jahr verlangt werden.

6.       Haftung

RESOPLAN haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden oder Folgeschäden wird ausgeschlossen. RESOPLAN übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unzureichende Informationen seitens des Kunden entstehen.
Der E-Mail-Verkehr von und mit der RESOPLAN erfolgt grundsätzlich über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Die RESOPLAN lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.
Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten im Übrigen auch für die Auswahl von IT-Systemen und Anwendungen (wie zum Beispiel Cloud-Lösungen), mit welchen die RESOLAN arbeitet.

7.       Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten und nicht allgemein bekannten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Die vorstehende Verpflichtung hindert die RESOPLAN nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.
RESOPLAN gewährleistet die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG), und ergreift alle notwendigen Massnahmen, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere bei der Übermittlung von Daten an RESOPLAN.

8.       Urheberrechte und Nutzungsrechte

Alle von RESOPLAN erstellten Konzepte, Dokumentationen und Ergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von RESOPLAN. Für öffentliche Verwaltungen können besondere Nutzungsrechte gelten.

9.       Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag läuft für die im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegte Dauer. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund und mit schriftlicher Mitteilung möglich.

10.   Streitbeilegung und Schlichtung

Bei Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, zunächst eine einvernehmliche Lösung durch Verhandlungen zu suchen. Falls dies nicht erfolgreich ist, kann eine Mediation oder Schlichtung vereinbart werden, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

11.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz der RESOPLAN AG, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt ebenfalls Schweizer Recht, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

12.   Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.
 
Brugg, 1. Oktober 2024
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